Am Tag Ihrer Ankunft ist das Zimmer ab 14:00 Uhr bezugsfertig.
Am Abreisetag bitten wir Sie das Zimmer bis 10:00 Uhr freizugeben.
Sollten sie nach 18.00 Uhr anreisen, geben sie uns bitte telefonisch Bescheid.
Die Preise für Halbpension sind in Euro angegeben und verstehen sich pro Person im Doppelzimmer bzw. Suite und Tag, bei einem Mindestaufenthalt von 3 Nächten, zuzüglich Ortstaxe.
Kinderermäßigung gilt bei Übernachtung im Elternzimmer bei zwei voll zahlenden Erwachsenen.
Mit 1. Jänner 2014 wurde in Südtirol die Ortstaxe eingeführt (Gemeindeaufenthaltsabgabe, LG Nr. 9 vom 16.05.2012). Die Einnahmen werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt.
Haustiere auf Anfrage.
30 bis 15 Tage vor Reiseantritt 30% des Gesamtbetrages. 14 bis 7 Tage 45%. 6 Tage bis 1 Tag 80%. Bei Nichterscheinen, späterer Anreise oder früherer Abreise werden 100% berechnet. Die Prozentangaben beziehen sich auf den Gesamtpreis des gebuchten Arrangements. Gerichtsstand ist Bozen.
Die Hotelrechnung können Sie bar, mit allen gängigen EC- oder Kreditkarten (ausgenommen American Express), Scheck oder per Banküberweisung bezahlen.
Amort Kristian Hotel Nussbaumerhof ***
Raiffeisenkasse Eisacktal - Geschäftsstelle Rodeneck
IBAN: IT 83 H 08307 58770 000304000919
SWIFT-BIC: RZSBIT 21407
Wir sind ein Nichtraucherhaus. Bitte rauchen Sie auf dem Balkon und im Freien
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info